Montag - Freitag
8.00 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Dies sind unsere Regelöffnungszeiten. Nach Absprache
vergeben wir individuelle Termine. Bei Abwesenheit
sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter.
Wir rufen Sie umgehend zurück.
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt ab dem 1.10.2022 für Patienten und Besucher von Arztpraxen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Wir bitten um die Beachtung dieser gesetzlichen Regelung.
Befreit von dieser Regelung sind Kinder unter 6 Jahren, Personen die aus medizinischen Gründen vom Tragen einer FFP2-Maske befreit sind sowie gehörlose Menschen, welche sonst nicht kommunizieren könnten.
Eine größtmögliche Kostentransparenz ist uns von Anfang an wichtig.
Mit Patienten, die auf Überweisung zur Wurzelkanalbehandlung zu uns kommen, vereinbaren wir daher ein separates Beratungsgespräch, in dem nach klinischer Befunderhebung der Ablauf der endodontischen Behandlung, die Erfolgsprognose, mögliche Therapiealternativen sowie die Behandlungskosten erläutert werden. Ein detaillierter Kostenplan wird Ihnen am Beratungstag ausgehändigt oder kurzfristig zugesandt.
Sind Sie gesetzlich versichert, informieren wir Sie vor der Behandlung, wenn Eigenanteile entstehen oder zu empfehlende Maßnahmen nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind.
Sind Sie privat versichert, hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, wie viel die private Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt. In Abhängigkeit vom individuellen Krankenversicherungsvertrag können dabei auch für Privatversicherte Eigenanteile entstehen.
Sie haben bei uns folgende Möglichkeiten, Ihre Rechnung zu begleichen:
- Barzahlung oder Bezahlung per EC-Karte am Tag der Behandlung.
- Abrechnung über unsere Abrechnungsgesellschaft „BFS“