Jeder Zahnarzt kann Wurzelkanalbehandlungen ausführen. In zahnärztlichen Praxen werden viele erkrankte Zähne erfolgreich endodontisch behandelt und bleiben den Patienten noch lange erhalten.
Andererseits gibt es immer wieder endodontisch erkrankte Zähne, die den Zahnarzt vor besondere Herausforderungen stellen.
Das können zum Beispiel sein:
- Zähne mit schwierig auffindbaren zusätzlichen Kanälen
- Wiederholungen von Wurzelbehandlungen (Revisionen)
- Zähne mit weit offenen Wurzelspitzen (junge Zähne oder nach Wurzelspitzenresektion)
- Entfernung von Wurzelstiften oder abgebrochenen Instrumenten
In solchen Fällen können die besondere Ausstattung und die Erfahrung des endodontisch weitergebildeten Zahnarztes mehr erreichen.
Gleichzeitig erweitern Sie Ihr Behandlungsspektrum und können auf den neuesten Stand der Zahnerhaltung zugreifen, ohne selbst einen hohen technischen, materiellen und zeitlichen Aufwand betreiben zu müssen. Deshalb ist die Überweisung zum endodontisch weitergebildeten Zahnarzt eine Option für Ihre Patienten; ähnlich wie beim Patienten mit dem „schwierigen Weisheitszahn“, der zum Kieferchirurgen überwiesen wird.
Eine Überweisung sollte möglichst frühzeitig in Betracht gezogen werden, wenn sich bei einer Wurzelbehandlung Schwierigkeiten andeuten. Auch bei Problemen nach einer Wurzelkanalbehandlung sollte eine Überweisung alternativ zur Wurzelspitzenresektion erwogen werden.
Weitere Informationen zur Überweisungsbehandlung finden Sie auf unserem Faltblatt.
Überwiesene Patienten werden ausschließlich im mit dem überweisenden Zahnarzt vereinbarten Rahmen behandelt.
Verhaltenskodex für Überweisungsfälle
Inzwischen haben über 100 Kollegen uns Patienten zur Wurzelbehandlung anvertraut.