Ihre Patienten in spezialisierten Händen

Jeder Zahnarzt kann Wurzelkanalbehandlungen ausführen.
In zahnärztlichen Praxen werden viele erkrankte Zähne erfolgreich endodontisch behandelt und bleiben den Patienten noch lange erhalten.

Andererseits gibt es immer wieder endodontisch erkrankte Zähne, die den Zahnarzt vor besondere Herausforderungen stellen.

Das können zum Beispiel sein:

Zähne mit schwierig auffindbaren zusätzlichen Kanälen

Wiederholungen von Wurzelbehandlungen (Revisionen)

Zähne mit weit offenen Wurzelspitzen (junge Zähne oder nach Wurzelspitzenresektion)

Entfernung von Wurzelstiften oder abgebrochenen Instrumenten

In solchen Fällen können die besondere Ausstattung und die Erfahrung des endodontisch weitergebildeten Zahnarztes mehr erreichen. Gleichzeitig erweitern Sie Ihr Behandlungsspektrum und können auf den neuesten Stand der Zahnerhaltung zugreifen, ohne selbst einen hohen technischen, materiellen und zeitlichen Aufwand betreiben zu müssen. Deshalb ist die Überweisung zum endodontisch weitergebildeten Zahnarzt eine Option für Ihre Patienten; ähnlich wie beim Patienten mit dem „schwierigen Weisheitszahn“, der zum Kieferchirurgen überwiesen wird.

Eine Überweisung sollte möglichst frühzeitig in Betracht gezogen werden, wenn sich bei einer Wurzelbehandlung Schwierigkeiten andeuten. Auch bei Problemen nach einer Wurzelkanalbehandlung sollte eine Überweisung alternativ zur Wurzelspitzenresektion erwogen werden.

Überwiesene Patienten werden ausschließlich im mit dem überweisenden Zahnarzt vereinbarten Rahmen behandelt. Inzwischen haben über 100 Kollegen uns Patienten zur Wurzelbehandlung anvertraut.

Dr. med. dent. Thomas Hacker bei einer Wurzelkanalbehandlungen
Wurzelbehandlung, Zahngrafik mit Wurzeln

Wie ist der Ablauf einer Überweisungs­behandlung?

Es ist sehr hilfreich, wenn Sie uns vorab den Behandlungsauftrag, vorhandene Röntgenbilder und weitere Informationen zukommen lassen, vorzugsweise über den KIM-Dienst der TI. Die erste Sitzung ihres Patienten bei uns dient der ausführlichen Beratung und Voruntersuchung. Darauf schließt sich die eigentliche Behandlung in meist zwei Terminen an. Ihr Patient nimmt am besten selbst Kontakt mit unserer Praxis auf, idR werden sofort alle drei Termine telefonisch vereinbart. Kommt es zu einer Behandlung, entstehen in den meisten Fällen Kosten, die der Patient selbst tragen muss. Dies gilt sowohl für gesetzlich Versicherte, als auch für privat Versicherte. Einen guten Überblick über unsere Leistungen und auch über einen genauen Anfahrts- und Lageplan bekommen Ihre Patienten auf unserer Homepage. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie einen ausführlichen Bericht mit Röntgenbildern, eine Einschätzung der Prognose sowie gegebenenfalls Hinweise für die Weiterbehandlung des jeweiligen Zahnes. Nach einen Jahr erfolgt in unserer Praxis eine Kontrolle des Behandlungserfolges mit Befundbericht an die überweisende Praxis. Die weiteren empfohlenen Kontrolluntersuchungen nach 2 und 4 Jahren bitten wir in Ihrer Praxis durchzuführen.

Unsere Leistungen für Sie im Überblick